Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Rüsselsheim
I Silberner Lorbeerzweig der Stadt Rüsselsheim - 1.-6. Platz bei Welt- oder Europameisterschaften, Olympischen Spielen - Erringung der Deutschen Meisterschaft Der Silberne Lorbeerzweig wird vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim verliehen. Der Silberne Lorbeerzweig kann dem/der betreffenden Sportler/Sportlerin nur einmal verliehen werden. Der Silberne Lorbeerzweig wird nicht verliehen für Meisterschaften im Juniorenbereich im Jugendbereich im Schülerbereich im Seniorenbereich II Ehrenurkunde der Stadt Rüsselsheim - Teilnehmer an Welt- oder Europameisterschaften, Olympischen Spielen - 2.-3. Platz bei Deutschen Meisterschaften - 1. Platz Süddeutsche Meisterschaften - 1. Platz Südwestdeutsche Meisterschaften - 1. Platz Landes-Meisterschaft - Mannschaften, die mindestens den Aufstieg in die höchste hessische Amateurklasse erreicht haben. Die Ehrenurkunde kann wiederholt vergeben werden. III Ehrenbrief der Stadt Rüsselsheim Für verdiente Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Sport mit mindestens 20-jähriger aktiver Tätigkeit in einem Sportverein Der Ehrenbrief wird dem/der betreffenden verdienten Mitarbeiter/Mitarbeiterin nur einmal überreicht. IV In besonderen Fällen kann der Magistrat auch dann eine Ehrung vorschlagen, wenn die Voraussetzungen der Richtlinien für die Sportlerehrung nicht vorliegen.
Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern
Die Stadt Rüsselsheim ehrt alljährlich Sportlerinnen und Sportler, die eine von den Fachverbänden des Deutschen Sportbundes anerkannte Meisterschaft in der Aktivenklasse in der Altersklasse der Junioren in der Altersklasse der Jugend in der Altersklasse der Schüler, Mindestalter 10 Jahre, errungen haben.
Ausgezeichnet werden:
1. Sportlerinnen und Sportler, die ihren Wohnsitz in Rüsselsheim haben. 2. Sportlerinnen und Sportler, die für einen Rüsselsheimer Verein starten. 3. Voraussetzung für die Ehrung ist die Zahl von mindestens 10 Teilnehmern oder mindestens 5 Mannschaften in der jeweiligen Klasse und Disziplin. Bei den Mannschaftssportarten ist der Unterbau von mindestens 4 Ligen, insgesamt also 5 Ligen erforderlich.
Für die Disziplin des Behindertensportverbandes gilt eine Mindesteilnehmerzahl von 5 Personen bzw. Mannschaften. Im Bedarfsfall ist die Vorlage von entsprechenden Wettkampfprotokollen erforderlich. 4. Die Meisterschaft muss in der jeweils höchsten Leistungsklasse der entsprechenden Sportart errungen sein.
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