Grundlegende Überlegungen der drei großen Verbände der Stadt Rüsselsheim zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
Vereine sind parteipolitisch neutral. Dazu verpflichten sie sich durch ihre Satzungen
und den Aspekt der Gemeinnützigkeit, der von den Registergerichten der
Regierungspräsidenten für die Anerkennung verlangt wird. Diese Grundsätze gelten
für alle Vereine der in den großen Verbänden in Rüsselsheim angeschlossenen
Vereine.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt wichtige Aspekte von
zentraler Bedeutung fest:
- Die freiheitlich-demokratische Grundordnung
- Das Rechtsstaatsprinzip auf der Grundlage der im Grundgesetz verankerten
Werte - Die unveräußerlichen Menschenrechte und das Bekenntnis zur Charta der
Vereinten Nationen - Das Widerstandsrecht gegen alle Kräfte, die diese Prinzipien gefährden
Die Verbände in Rüsselsheim mit ihren Vereinen bekennen sich ohne Einschränkung
zu diesen Prinzipien.
Meinungsvielfalt und Pluralismus sind in einer demokratischen Gesellschaft Aspekte
von zentraler Bedeutung, die jedoch auf politischer Ebene entschieden werden
müssen.
Das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung durch die
Rüsselsheimer Vereine und Verbände stellt keine Einmischung in den politischen
Meinungsbildungsprozess dar. Dieses Bekenntnis ist in seiner Bedeutung essentiell
für den Erhalt unserer Demokratie und eine Verpflichtung für alle Menschen in Deutschland.
Mit sportlichen Grüßen
Euer Sportbund Rüsselsheim