Kooperationsverträge

zwischen VHS & Sportvereinen

 

Sportbund Rüsselsheim, Am Treff 7a, 65428 Rüsselsheim 
Vertreten durch Jörg-Dieter Häußer
sowie den Sportvereinen Turngemeinde 1862 e.V. Rüsselsheim und
TV 1890 e.V. Rüsselsheim-Hassloch

und

Kultur123 Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule (im Weiteren vhs genannt)
Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim
Vertreten durch Stefanie Zendel

Ausgangslage: Der Sportbund mit seinen angeschlossenen und weiteren Vereinen stellen fest, dass die vhs im Fachbereich „Gesundheit“ einige Kursangebote hat, die auch von Sportvereinen angeboten werden. Dies gilt insbesondere für sogenannte „Trendkurse“, die auch von den Sportvereinen in der Zwischenzeit im Kursformat (mit 10er Karten) angeboten werden. Kundenbindung/ Mitgliederbindung und Neukundengewinnung/Neumitgliedergewinnung ist für beide Institutionen von großer Bedeutung.

1. Zielsetzung

1.1 Durch die Kooperation wollen die Vereine neue Mitglieder gewinnen und die vhs Rüsselsheim neue Kursangebote generieren.

1.2 Die Kooperation soll eine wechselseitige Nutzung von Ressourcen (Räume, Veröffentlichungen, Cross-Marketing) ermöglichen.

1.3 Die Konkurrenz soll zugunsten einer stärkeren Kooperation reduziert werden.

2. Trendsportarten

Im Rahmen einer jährlichen gemeinsamen Planungskonferenz werden je 3-5 neue Trendkurse benannt, die unter folgenden Bedingungen realisiert werden:

2.1 Trendkurse/Kooperationskurse werden im Jahresprogramm und anderen Medien der vhs ausgewiesen.

2.2 Die so ausgewiesenen Kurse finden in der Regel in den Räumen der Sportvereine statt.

2.3 Die Kursleitungen sind Trainer der Sportvereine, die für die Durchführung der Kurse bei der vhs als Dozenten beschäftigt werden.

2.4 Die vhs vermarktet die Kurse und sorgt für Informationen zu den weitergehenden Angeboten in den Sportvereinen, die die Kursteilnehmenden im Kursverlauf erhalten. vhs Rüsselsheim Kooperationsvereinbarung Kurs – Gesundheit Stand 18.03.2015

2.5 Die Kurskalkulation umfasst die Kursleitungshonorare, die Material- und sonstigen Sachkosten, sowie die anfallenden Raumnutzungskosten.

3. Raumnutzung

Es werden Möglichkeiten gesucht auch reguläre Kursangebote der vhs in den Räumen der Sportvereine durchzuführen. Dazu werden Nutzungsvereinbarungen mit den jeweiligen Vereinen getroffen.

4. Vermarktung

Auf die Angebote der Kooperationspartner wird in den jeweiligen Veröffentlichungen wechselseitig aufmerksam gemacht.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Die Kooperationsvereinbarung tritt mit Datum seiner Unterzeichnung in Kraft.

5.2 Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

5.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

5.4 Sollte ein Kooperationspartner aus der Kooperationsvereinbarung ausscheiden, so bleibt diese für alle anderen Kooperationspartner bestehen.