Geschäftsbereich Vereinsmanagement

Interessantes und wissenswertes für Sportvereine



Kontaktdaten: 069 6789 555 oder vereinsmanagement@lsbh.de.


Vereinsfeier oder Jubiläum – so organisiert Ihr richtig
Neben dem Sport ist die Gemeinschaft das, was Vereine ausmacht – und Feste im Verein gehören einfach dazu. Zudem kann ein gut durchgeführtes Fest viele Mehrwerte haben, es steigert den Bekanntheitsgrad, verbessert die Außendarstellung und unterstützt bei der Gewinnung und Bindung von Mitgliedern und Sponsoren.

Die ARAG hat sich auf ihrer Website dem Thema Vereinsfeste und deren Organisation in einer ansprechenden Weise angenommen. Uns gefällt es, lest mehr hier »


Kostenloses Fachseminar
„Der Schulhof in Bewegung – bewegungsfreundliche Schulhofgestaltung in Grundschulen“ unter diesem Titel laden die Geschäftsbereiche Sportinfrastruktur sowie Schule, Bildung und Personalentwicklung des Landessportbundes und die Serviceagentur Ganztag für den 6. Juni, von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr, zu einem kostenfreien Online-Seminar ein. In der gemeinsam angebotenen Veranstaltung wird gezeigt, wie der Schulhof multifunktional, bewegungsaktiv und naturnah gestaltet werden kann und welche konkreten ersten Schritte dorthin gemacht werden können.
Programm und Anmeldung hier »


Abteilungsan- und abmeldungen
Bietet Ihr neue Sportarten in Eurem Verein an oder wurde der Sportbetrieb in einer Abteilung eingestellt, dann meldet uns diese Änderungen bitte.
Seid Ihr nicht sicher, welchem Fachverband die Sportart zugeordnet werden kann, hilft Euch ein Blick in unsere Sportartenliste. Die entsprechenden Formulare sowie die Sportartenliste findet Ihr auf unserer Website »


Müssen Übungsleiter*innen volljährig sein?
Häufig wird die Frage an uns herangetragen, ob Übungsleiter*innen, die in den Vereinen zum Einsatz kommen sollen, volljährig sein müssen.

Wie Ihr richtig handelt bzw. was zu beachten ist, lest Ihr hier »


Personenbezuschussung
Vereine, die im Jahr 2023 eine Förderung für die Beschäftigung von Übungsleitenden und Vereinsmanagern erhalten haben, haben die Verwendungsbestätigung 2023 vergangenen November erhalten.
Die Abgabefrist für die Verwendungsbestätigung ist der 31. März 2024. Gerne könnt ihr sie direkt per Mail an uebungsleiterzuschuss@lsbh.de an uns einreichen.
Da es sich um die Verwendungsbestätigung der Gelder aus dem Vorjahr handelt, bitten wir euch keine Übungsleiter oder Vereinsmanager handschriftlich zu ergänzen. Die Beantragung für die neuen Übungsleiter und Vereinsmanager erfolgt über das Online-Portal, welches Euch im Laufe des Jahres zur Verfügung stehen wird.
Die Förderrichtlinien haben sich zum 01.01.2024 geändert und die Beantragung wird zukünftig rückwirkend über ein Online-Portal erfolgen können. Einen Überblick über die Neuerungen der Förderrichtlinien findet Ihr hier »


Abteilungen im Sportverein
Vereine, die mehrere Sportarten betreiben, organisieren diese meist in eigenständigen Abteilungen oder Sparten, die durch den Gesamtverein eingerichtet werden. Je größer ein Verein ist und je mehr Abteilungen er unterhält, desto herausfordernder gestaltet sich die Verwaltung des Gesamtvereins.
Weitere Informationen von der Abteilungsgründung über deren juristische Bedeutung bis hin zu ihren Finanzen findet Ihr auf unserer Webseite»


Ehrungen und Auszeichnungen
Für Vereine ist es nicht immer leicht, engagierte und qualifizierte Personen zu finden, die bereit sind, große Teile ihrer Freizeit für die Vereinsarbeit einzusetzen. Umso wichtiger ist es, dass diesem Einsatz die notwendige Anerkennung entgegengebracht wird. Eine Möglichkeit das ehrenamtliche Engagement des Vorstands zu würdigen, ist eine Ehrung durch den Landessportbund, welche beispielsweise an einer Jahresabschluss- oder Weihnachtsfeier überreicht werden kann. Damit die Ehrung pünktlich überreicht werden kann, ist es notwendig, dass der Ehrungsantrag spätestens 4 Wochen vor dem Verleihungstermin bei uns vorliegt. Weitere Informationen zu unseren Ehrungen, dem Ehrungsantrag oder der Ehrungsordnung findet Ihr hier»


Vereinsveranstaltungen und GEMA  
Viele Vereine feiern gerade mit unterschiedlichsten Veranstaltungen Fasching, Fastnacht oder Karneval und auch im weiteren Jahresverlauf feiert man als Verein gerne. Kommt dabei Musik zum Einsatz, sollte man sich mit dem Thema GEMA-Pflicht auseinanderzusetzen.   
Es gibt einige Veranstaltungen, bei denen die Musiknutzung bereits über den Pauschalvertrag, den der Landessportbund für seine Mitgliedsvereine abgeschlossen hat, abgegolten ist. Welche Veranstaltungen dies sind, könnt Ihr hier » nachlesen. 
Alle anderen Musiknutzungen müssen vor den Veranstaltungen der GEMA gemeldet und bezahlt werden. Im Rahmen des Gesamtvertrages erhalten Mitgliedsvereine einen 20%-igen Rabatt.  
Detaillierte Informationen findet Ihr direkt auf der Webseite der GEMA ». Als unsere Spezialistin zum Thema steht Euch Sabine Salzmann unter 069 6789 445 oder ssalzmann@lsbh.de gerne zur Verfügung.   


lsb h Bestandserhebung
Der Erfassungszeitraum für die elektronische Bestandserhebung endet am 15. Januar 2024. Bitte denkt daran bis zum Ende der Abgabefrist die Mitgliedszahlen zu übermitteln. Bei Rückfragen könnt Ihr euch gerne an Nicole Ihrig unter 069 6789 253 wenden.
 
Unsere Kontaktdaten: 069 6789 555 oder vereinsmanagement@lsbh.de.



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Neue Förderrichtlinien
 
Im Zuge der Digitalisierung des lsb h hat das lsb h-Präsidium notwendige Modernisierungen der Förderrichtlinien vorgenommen und beschlossen. 

  1. Bezuschussung von Personen (Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen, Jugendleiter*innen) – gültig ab 01.01.2024.
    In den letzten Tagen solltet Ihr bereits Euren Bewilligungsbescheid für die Bezuschussung von Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen oder Jugendleiter*innen erhalten haben. Sicherlich ist Euch aufgefallen, dass sich das beiliegende Formular von dem der Vorjahre unterscheidet.
    Letztmalig benötigen wir die Verwendungsbestätigung der von Euren Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen geleisteten und bereits bezuschussten Stunden. Bitte reicht uns diese nicht – wie bisher – über Eure Stadt/Gemeinde und Euren Landkreis ein, sondern direkt an uns

    Per E-Mail: uebungsleiterzuschuss@lsbh.de       oder

    Per Post:   Landessportbund Hessen e. V., Vereinsmanagement, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt

    Die Antragstellung erfolgt zukünftig rückwirkend in digitaler Form über ein Online-Portal.
    Hierüber informieren wir Euch zu gegebener Zeit.

    Unsere Förderrichtlinien sowie alle relevanten Änderungen haben wir für Euch zusammengefasst.
     
  2. Investitionszuschüsse (Baumaßnahmen und Sportgeräte)
    Auch in der Bezuschussung von Investitionen wird es im Laufe des Jahres 2024 Änderungen geben, über die wir Euch in den nächsten Monaten genauer informieren werden.

    Möchtet Ihr aktuell einen Antrag auf Investitionszuschüsse stellen, so ist dies noch wie gewohnt möglich. Ihr erreicht uns zu allen Fragen rund um das Thema Investitionszuschüsse per E-Mail unter investitionszuschuss@lsbh.de oder telefonisch unter 069 6789 555.

Eye-Able: Kostenlose Software für barrierefreie Website
Sich für Menschen mit Einschränkungen zu öffnen, wollen viele Sportvereine. Doch oft scheitert Inklusion an vermeintlich kleinen Dingen wie z. B. einem angemessenen Informationsangebot auf der Vereinswebsite. Damit die gleichberechtigte Teilhabe am Sportbetrieb besser gelingt, stellt der Landessportbund Hessen (lsb h) allen Mitgliedsorganisationen die Assistenzsoftware Eye-Able zur Verfügung, die in wenigen Schritten in eine Website eingebunden werden kann. Das Programm bietet etwa eine Vorlesefunktion für Menschen mit Sehbehinderung, Personen mit Farbschwäche können die Kontraste individuell anpassen und wer die Maus nicht bedienen kann, setzt ganz einfach die Tab-Navigation ein. Dank einer Förderung der „Aktion Mensch“ und der Initiative des lsb h entstehen für Vereine, Verbände und Sportkreise keinerlei Kosten. Mehr zur Assistenzsoftware Eye-Able findet ihr hier »


Abteilungsan- und abmeldungen
Bietet Ihr neue Sportarten in Eurem Verein an oder wurde der Sportbetrieb in einer Abteilung eingestellt? Dann meldet uns diese Änderungen bitte.
Die entsprechenden Formulare befinden sich auf unserer Homepage hier »

Die zeitnahe Weitergabe dieser Informationen ist insbesondere im Hinblick auf die kommende Abgabe Eurer Mitgliederzahlen in unserer Vereinsdatenbank sehr wichtig.

Seid Ihr nicht sicher welchem Fachverband die Sportart zugeordnet werden kann hilft Euch ein Blick in unsere Sportartenliste »

Bei weiteren Fragen rund um Abteilungen etc. sprecht Ihr gerne Ralph Hoffmeister an. Ihr erreicht ihn telefonisch unter 069 6789 318 oder per E-Mail an rhoffmeister@lsbh.de


Ausbildungsangebote und Lizenzerwerb
Mit einer Vielzahl an Ausbildungen möchte der Landessportbund sportinteressierte Menschen optimal für die Arbeit im Sportverein, Sportkreis oder Verband – ob als Übungsleiter oder Funktionär – qualifizieren. Im Bildungsportal sowie in der Ausbildungsbroschüre findet Ihr als Sportinteressierte weitere Informationen hier »


Vereinsmanagement
Verkehrssicherungspflicht: Wenn es eisig ist und schneit
Der verhältnismäßig frühe Wintereinbruch in diesem Jahr hat in Hessen viele überrascht. Räumen und Streuen müssen Eigentümer von Vereinsanlagen, wie auch zumeist Vereine in ihrer Eigenschaft als Mieter und Nutzungsberechtigter von Sportanlagen. Wer muss wann und wie oft schneeschippen. Hierbei gibt es kommunale Unterschiede. Wer eine hundertprozentige Sicherheit haben möchte, kann sich bei seiner Kommune informieren. Eine Übersicht zu den gängigsten Regeln findet Ihr hier »


Das OLG Frankfurt am Main warnt vor sogenannten „gefälschten Gerichtskostenrechnungen“.
Da auch Sportvereine davon betroffen sein könnten findet Ihr weitere Informationen und Handlungsempfehlungen auf der Website » des OLG.


Ehrungen und Auszeichnungen
Für Vereine ist es nicht immer leicht engagierte und qualifizierte Personen zu finden, die bereit sind große Teile ihrer Freizeit für den Verein zu opfern. Umso wichtiger ist es, dass diesem Einsatz die notwendige Anerkennung entgegengebracht wird.
Eine Möglichkeit das ehrenamtliche Engagement des Vorstands zu würdigen, ist eine Ehrung durch den Landessportbund, welche beispielsweise an einer Jahresabschluss- oder Weihnachtsfeier überreicht werden kann. Damit die Ehrung pünktlich überreicht werden kann, ist es notwendig, dass der Ehrungsantrag spätestens 4 Wochen vor dem Verleihungstermin bei uns vorliegt. Weitere Informationen zu unseren Ehrungen, dem Ehrungsantrag oder der Ehrungsordnung findet Ihr hier »

Bei Fragen zu unseren Ehrungsmöglichkeiten, könnt Ihr euch gerne an Sabine Salzmann unter 069 6789 445 oder ssalzmann@lsbh.de wenden.


Änderungen in der elektronischen Bestandserhebung auch unterjährig möglich
Vorstandswechsel bzw. Adressänderungen können mithilfe des entsprechenden Zugangscodes durch Euren Vereinsbeauftragten auch unterjährig vorgenommen werden.
Um eine optimale Kommunikation zwischen den Vereinen und uns zu gewährleisten ist es sinnvoll sämtliche E-Mail Adressen und Rufnummer der Vorstandsmitglieder anzugeben. Diese werden selbstverständlich nur für interne Zwecke genutzt.
Sollte eine andere Person die Position des Vereinsbeauftragten in Eurem Verein übernommen haben, findet Ihr die entsprechende Änderungsmitteilung hier »


Übungsleiterförderung und Lizenzerwerb
Unser Bereich Vereinsmanagement befasst sich im Übungsleiterbereich ausschließlich mit der Bezuschussung von Lizenzinhabern, die innerhalb der Mitgliedsvereine gegen Entgelt beschäftigt sind. Ihr erreicht uns per E-Mail unter uebungsleiterzuschuss@lsbh.de oder 069 6789 555. Unsere Förderrichtlinien findet Ihr auf unserer Homepage.

Die Beantwortung von Fragen im Hinblick auf den Lizenzerwerb bzw. die Ausbildung oder die Lizenzverlängerung liegt in den Händen unseres Bereichs Schule, Bildung und Personalentwicklung. Die Mitarbeitenden sind unter der E-Mail-Adresse lizenzen@lsbh.de oder 069 6789 311 bzw. 448 zu erreichen.
Viele weitere Informationen zur Ausbildung findet Ihr hier »

Grundsätzliches:
Gemäß § 12 III. (2) unserer Satzung müssen sich die Vereine von den Fachverbänden betreuen lassen, deren Sportarten sie regelmäßig ausüben.
Hierbei ist es unerheblich ob dies wettbewerbsmäßig oder auf Freizeitbasis geschieht.

Vereinsmanagement
Das Vereinsmanagement geht in die Winterpause
Das Jahr 2023 neigt sich langsam dem Ende zu und somit steht die Winterpause für unseren Newsletter und die Abendhotline kurz bevor. Der erste Newsletter im Jahr 2024 wird am 11. Januar 2024 an Euch verschickt und auch die Abendhotline kehrt an diesem Tag zurück.

Über die Festtage ist unser Geschäftsbereich bis einschließlich 01.Januar 2024 geschlossen. Ab dem 02. Januar sind wir wieder für Euch da.

Für die Übungsleiterbezuschussung gilt somit:
Habt Ihr Trainer in einer Sportart zur Bezuschussung angemeldet, für die keine Abteilungsanmeldung vorliegt, kann vorerst keine Berücksichtigung erfolgen. Die Förderung für einzelne Sportarten ist nur mit Bestehen der Fachabteilung gegeben. Für die Ausübung dieser Sportart muss auch der versicherungsrechtliche Aspekt und die fachliche Betreuung durch den Verband beachtet werden.
Wir dürfen euch daher in solch einem Fall umgehend um die Anmeldung per E-Mail an rhoffmeister@lsbh.de bitten. Ralph Hoffmeister steht Euch selbstverständlich gerne für Rückfragen auch telefonisch unter 069 6789 318 zur Verfügung.
Das entsprechende Anmeldeformular findet Ihr hier »