Interessantes und wissenswertes für Sportvereine
Kontaktdaten: 069 6789 555 oder vereinsmanagement@lsbh.de.
Personenzuschüsse
Wie Ihr wisst, wird die Beantragung der Personenzuschüsse, für Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen, zukünftig rückwirkend und über unser Online-Portal erfolgen. Wir planen den Start für Mitte November.
Lizenzen (ÜL, VM, JL), die wir als Grundlage der Bezuschussung benötigen, werden künftig innerhalb des Antragsprozesses abgefragt und als pdf-Datei im Online-Portal hochgeladen.
Um für die Beantragung im Online-Portal bestens gerüstet zu sein, könnt Ihr schon jetzt einige Vorbereitungen treffen. Ihr habt die Gelegenheit, in Ruhe die Lizenzen bei den Lizenzinhabern anzufordern, diese eventuell einzuscannen und als pdf-Datei zunächst auf Eurem eigenen Rechner abzuspeichern.
Habt Ihr weitere Fragen meldet euch gerne.
Zum Thema Übungsleiterbezuschussung telefonisch unter 069 6789 555 oder per E-Mail uebungsleiterzuschuss@lsbh.de
Zum Thema Online-Portal telefonisch unter 069 6789 1300 oder per E-Mail online-portal@lsbh.de
Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge angehoben
Aus dem Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit in § 52 Abs. 1 AO leitet die Finanzverwaltung eine Begrenzung der Höhe von Mitgliedsbeiträgen ab. Gemeinnützige Vereine müssen mit ihrer Vereinstätigkeit die Allgemeinheit fördern, beispielsweise durch Sportangebote. Deshalb gibt es für Mitgliedsbeiträge eine Höchstgrenze, damit ein gemeinnütziger Verein für möglichst viele Menschen zugänglich ist. Ein Verein, dessen Tätigkeit in erster Linie seinen Mitgliedern zugutekommt, fördert nach Auffassung des BMF nicht die Allgemeinheit, wenn er den Kreis der Mitglieder durch hohe Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge (einschl. Mitgliedsumlagen) klein hält (AEAO, Ziffer 1.1 zu § 52).
Für die Vereinsarbeit ist allerdings eine ausreichende finanzielle Ausstattung notwendig. Durch die Inflation und weitere veränderte Anforderungen ist der Finanzbedarf vieler Vereine gestiegen.
Die Höchstgrenzen hatte die Finanzverwaltung bisher für Mitgliedsbeiträge und Umlagen auf zusammen im Durchschnitt 1.023 Euro je Mitglied und Jahr festgelegt. Für Aufnahmegebühren galt eine Höchstgrenze von 1.534 Euro. Diese Höchstgrenzen hat sie jetzt auf 1.440 Euro bzw. 2.200 Euro angehoben. Für Investitionsumlagen steigt sie von 5.113 Euro auf 7.200 Euro innerhalb von zehn Jahren (BMF, Schreiben vom 06.08.2024, Az. IV D 1 ‒ S 0062/24/10002 :001).
Neue Abteilungen im Sportverein
Möchte Euer Verein sein Angebot durch eine Sportart erweitern, die durch einen Verband betreut wird, bei dem er noch nicht Mitglied ist, so kann die Gründung einer Abteilung – je nach Vereinssatzung – durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Nach dem Beschluss erfolgt die Anmeldung der neuen Abteilung beim Landessportbund.
Abteilungsanmeldungen (und natürlich auch Abmeldungen) könnt Ihr seit kurzem in unserem neuen Online-Portal vornehmen. Bei Rückfragen erreicht Ihr Ralph Hoffmeister unter 069 6789 318.
Weitere Informationen zu Abteilungen im Sportverein findet Ihr hier »
Investitionszuschüsse online beantragen
Plant Ihr die Anschaffung langlebiger Sportgeräte oder eine Baumaßnahme? Investitionszuschüsse könnt Ihr jetzt über unser neues Online-Portal beantragen. Alle Infos zur neuen digitalen Antragstellung findet Ihr auf unserer Website.
Online-Infoveranstaltungen – Hier die nächsten Termine der Info-Veranstaltungen, die sich mit den neuen Richtlinien und der digitalen Antragstellung befassen:
- 24. September 2024, 18.00 Uhr
zur Registrierung » - 12. November 2024, 18.00 Uhr
- zur Registrierung »
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung (MV) ist – neben dem Vorstand – ein grundsätzlich notwendiges und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschriebenes Vereinsorgan. Wie eine MV durchzuführen ist, wird in den meisten Fällen sehr genau durch die Vereinssatzung geregelt. Wir haben Tipps und Hinweise zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer MV sowie Wissenswertes zu den Wahlen in der Mitgliederversammlung für Euch zusammengestellt. Diese findet Ihr hier hier »
Fachberatung im Landessportbund Hessen
Im Landessportbund Hessen gibt es ein umfangreiches Angebot an Beratungsleistungen. In unseren verschiedenen Geschäftsbereichen sind unsere Mitarbeiter Spezialisten im jeweiligen Fachgebiet. Nähere Informationen finden sich auf den Unterseiten des jeweiligen Geschäftsbereichs »
Vereinsfeier oder Jubiläum – so organisiert Ihr richtig
Neben dem Sport ist die Gemeinschaft das, was Vereine ausmacht – und Feste im Verein gehören einfach dazu. Zudem kann ein gut durchgeführtes Fest viele Mehrwerte haben, es steigert den Bekanntheitsgrad, verbessert die Außendarstellung und unterstützt bei der Gewinnung und Bindung von Mitgliedern und Sponsoren.
Die ARAG hat sich auf ihrer Website dem Thema Vereinsfeste und deren Organisation in einer ansprechenden Weise angenommen. Uns gefällt es, lest mehr hier »
Abteilungsan- und abmeldungen
Bietet Ihr neue Sportarten in Eurem Verein an oder wurde der Sportbetrieb in einer Abteilung eingestellt, dann meldet uns diese Änderungen bitte.
Seid Ihr nicht sicher, welchem Fachverband die Sportart zugeordnet werden kann, hilft Euch ein Blick in unsere Sportartenliste. Die entsprechenden Formulare sowie die Sportartenliste findet Ihr auf unserer Website »
Müssen Übungsleiter*innen volljährig sein?
Häufig wird die Frage an uns herangetragen, ob Übungsleiter*innen, die in den Vereinen zum Einsatz kommen sollen, volljährig sein müssen.
Wie Ihr richtig handelt bzw. was zu beachten ist, lest Ihr hier »
Abteilungen im Sportverein
Vereine, die mehrere Sportarten betreiben, organisieren diese meist in eigenständigen Abteilungen oder Sparten, die durch den Gesamtverein eingerichtet werden. Je größer ein Verein ist und je mehr Abteilungen er unterhält, desto herausfordernder gestaltet sich die Verwaltung des Gesamtvereins.
Weitere Informationen von der Abteilungsgründung über deren juristische Bedeutung bis hin zu ihren Finanzen findet Ihr auf unserer Webseite»
Ehrungen und Auszeichnungen
Für Vereine ist es nicht immer leicht, engagierte und qualifizierte Personen zu finden, die bereit sind, große Teile ihrer Freizeit für die Vereinsarbeit einzusetzen. Umso wichtiger ist es, dass diesem Einsatz die notwendige Anerkennung entgegengebracht wird. Eine Möglichkeit das ehrenamtliche Engagement des Vorstands zu würdigen, ist eine Ehrung durch den Landessportbund, welche beispielsweise an einer Jahresabschluss- oder Weihnachtsfeier überreicht werden kann. Damit die Ehrung pünktlich überreicht werden kann, ist es notwendig, dass der Ehrungsantrag spätestens 4 Wochen vor dem Verleihungstermin bei uns vorliegt. Weitere Informationen zu unseren Ehrungen, dem Ehrungsantrag oder der Ehrungsordnung findet Ihr hier»
Vereinsveranstaltungen und GEMA
Viele Vereine feiern gerade mit unterschiedlichsten Veranstaltungen Fasching, Fastnacht oder Karneval und auch im weiteren Jahresverlauf feiert man als Verein gerne. Kommt dabei Musik zum Einsatz, sollte man sich mit dem Thema GEMA-Pflicht auseinanderzusetzen.
Es gibt einige Veranstaltungen, bei denen die Musiknutzung bereits über den Pauschalvertrag, den der Landessportbund für seine Mitgliedsvereine abgeschlossen hat, abgegolten ist. Welche Veranstaltungen dies sind, könnt Ihr hier » nachlesen.
Alle anderen Musiknutzungen müssen vor den Veranstaltungen der GEMA gemeldet und bezahlt werden. Im Rahmen des Gesamtvertrages erhalten Mitgliedsvereine einen 20%-igen Rabatt.
Detaillierte Informationen findet Ihr direkt auf der Webseite der GEMA ». Als unsere Spezialistin zum Thema steht Euch Sabine Salzmann unter 069 6789 445 oder ssalzmann@lsbh.de gerne zur Verfügung.
lsb h Bestandserhebung
Der Erfassungszeitraum für die elektronische Bestandserhebung endet am 15. Januar 2024. Bitte denkt daran bis zum Ende der Abgabefrist die Mitgliedszahlen zu übermitteln. Bei Rückfragen könnt Ihr euch gerne an Nicole Ihrig unter 069 6789 253 wenden.
Unsere Kontaktdaten: 069 6789 555 oder vereinsmanagement@lsbh.de.
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Neue Förderrichtlinien
Im Zuge der Digitalisierung des lsb h hat das lsb h-Präsidium notwendige Modernisierungen der Förderrichtlinien vorgenommen und beschlossen.
- Bezuschussung von Personen (Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen, Jugendleiter*innen) – gültig ab 01.01.2024.
In den letzten Tagen solltet Ihr bereits Euren Bewilligungsbescheid für die Bezuschussung von Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen oder Jugendleiter*innen erhalten haben. Sicherlich ist Euch aufgefallen, dass sich das beiliegende Formular von dem der Vorjahre unterscheidet.
Letztmalig benötigen wir die Verwendungsbestätigung der von Euren Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen geleisteten und bereits bezuschussten Stunden. Bitte reicht uns diese nicht – wie bisher – über Eure Stadt/Gemeinde und Euren Landkreis ein, sondern direkt an uns
Per E-Mail: uebungsleiterzuschuss@lsbh.de oder
Per Post: Landessportbund Hessen e. V., Vereinsmanagement, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt
Die Antragstellung erfolgt zukünftig rückwirkend in digitaler Form über ein Online-Portal.
Hierüber informieren wir Euch zu gegebener Zeit.
Unsere Förderrichtlinien sowie alle relevanten Änderungen haben wir für Euch zusammengefasst.
- Investitionszuschüsse (Baumaßnahmen und Sportgeräte)
Auch in der Bezuschussung von Investitionen wird es im Laufe des Jahres 2024 Änderungen geben, über die wir Euch in den nächsten Monaten genauer informieren werden.
Möchtet Ihr aktuell einen Antrag auf Investitionszuschüsse stellen, so ist dies noch wie gewohnt möglich. Ihr erreicht uns zu allen Fragen rund um das Thema Investitionszuschüsse per E-Mail unter investitionszuschuss@lsbh.de oder telefonisch unter 069 6789 555.
Eye-Able: Kostenlose Software für barrierefreie Website
Sich für Menschen mit Einschränkungen zu öffnen, wollen viele Sportvereine. Doch oft scheitert Inklusion an vermeintlich kleinen Dingen wie z. B. einem angemessenen Informationsangebot auf der Vereinswebsite. Damit die gleichberechtigte Teilhabe am Sportbetrieb besser gelingt, stellt der Landessportbund Hessen (lsb h) allen Mitgliedsorganisationen die Assistenzsoftware Eye-Able zur Verfügung, die in wenigen Schritten in eine Website eingebunden werden kann. Das Programm bietet etwa eine Vorlesefunktion für Menschen mit Sehbehinderung, Personen mit Farbschwäche können die Kontraste individuell anpassen und wer die Maus nicht bedienen kann, setzt ganz einfach die Tab-Navigation ein. Dank einer Förderung der „Aktion Mensch“ und der Initiative des lsb h entstehen für Vereine, Verbände und Sportkreise keinerlei Kosten. Mehr zur Assistenzsoftware Eye-Able findet ihr hier »
Abteilungsan- und abmeldungen
Bietet Ihr neue Sportarten in Eurem Verein an oder wurde der Sportbetrieb in einer Abteilung eingestellt? Dann meldet uns diese Änderungen bitte.
Die entsprechenden Formulare befinden sich auf unserer Homepage hier »
Die zeitnahe Weitergabe dieser Informationen ist insbesondere im Hinblick auf die kommende Abgabe Eurer Mitgliederzahlen in unserer Vereinsdatenbank sehr wichtig.
Seid Ihr nicht sicher welchem Fachverband die Sportart zugeordnet werden kann hilft Euch ein Blick in unsere Sportartenliste »
Bei weiteren Fragen rund um Abteilungen etc. sprecht Ihr gerne Ralph Hoffmeister an. Ihr erreicht ihn telefonisch unter 069 6789 318 oder per E-Mail an rhoffmeister@lsbh.de
Ausbildungsangebote und Lizenzerwerb
Mit einer Vielzahl an Ausbildungen möchte der Landessportbund sportinteressierte Menschen optimal für die Arbeit im Sportverein, Sportkreis oder Verband – ob als Übungsleiter oder Funktionär – qualifizieren. Im Bildungsportal sowie in der Ausbildungsbroschüre findet Ihr als Sportinteressierte weitere Informationen hier »
Vereinsmanagement
Verkehrssicherungspflicht: Wenn es eisig ist und schneit
Der verhältnismäßig frühe Wintereinbruch in diesem Jahr hat in Hessen viele überrascht. Räumen und Streuen müssen Eigentümer von Vereinsanlagen, wie auch zumeist Vereine in ihrer Eigenschaft als Mieter und Nutzungsberechtigter von Sportanlagen. Wer muss wann und wie oft schneeschippen. Hierbei gibt es kommunale Unterschiede. Wer eine hundertprozentige Sicherheit haben möchte, kann sich bei seiner Kommune informieren. Eine Übersicht zu den gängigsten Regeln findet Ihr hier »
Das OLG Frankfurt am Main warnt vor sogenannten „gefälschten Gerichtskostenrechnungen“.
Da auch Sportvereine davon betroffen sein könnten findet Ihr weitere Informationen und Handlungsempfehlungen auf der Website » des OLG.
Ehrungen und Auszeichnungen
Für Vereine ist es nicht immer leicht engagierte und qualifizierte Personen zu finden, die bereit sind große Teile ihrer Freizeit für den Verein zu opfern. Umso wichtiger ist es, dass diesem Einsatz die notwendige Anerkennung entgegengebracht wird.
Eine Möglichkeit das ehrenamtliche Engagement des Vorstands zu würdigen, ist eine Ehrung durch den Landessportbund, welche beispielsweise an einer Jahresabschluss- oder Weihnachtsfeier überreicht werden kann. Damit die Ehrung pünktlich überreicht werden kann, ist es notwendig, dass der Ehrungsantrag spätestens 4 Wochen vor dem Verleihungstermin bei uns vorliegt. Weitere Informationen zu unseren Ehrungen, dem Ehrungsantrag oder der Ehrungsordnung findet Ihr hier »
Bei Fragen zu unseren Ehrungsmöglichkeiten, könnt Ihr euch gerne an Sabine Salzmann unter 069 6789 445 oder ssalzmann@lsbh.de wenden.
Änderungen in der elektronischen Bestandserhebung auch unterjährig möglich
Vorstandswechsel bzw. Adressänderungen können mithilfe des entsprechenden Zugangscodes durch Euren Vereinsbeauftragten auch unterjährig vorgenommen werden.
Um eine optimale Kommunikation zwischen den Vereinen und uns zu gewährleisten ist es sinnvoll sämtliche E-Mail Adressen und Rufnummer der Vorstandsmitglieder anzugeben. Diese werden selbstverständlich nur für interne Zwecke genutzt.
Sollte eine andere Person die Position des Vereinsbeauftragten in Eurem Verein übernommen haben, findet Ihr die entsprechende Änderungsmitteilung hier »
Übungsleiterförderung und Lizenzerwerb
Unser Bereich Vereinsmanagement befasst sich im Übungsleiterbereich ausschließlich mit der Bezuschussung von Lizenzinhabern, die innerhalb der Mitgliedsvereine gegen Entgelt beschäftigt sind. Ihr erreicht uns per E-Mail unter uebungsleiterzuschuss@lsbh.de oder 069 6789 555. Unsere Förderrichtlinien findet Ihr auf unserer Homepage.
Die Beantwortung von Fragen im Hinblick auf den Lizenzerwerb bzw. die Ausbildung oder die Lizenzverlängerung liegt in den Händen unseres Bereichs Schule, Bildung und Personalentwicklung. Die Mitarbeitenden sind unter der E-Mail-Adresse lizenzen@lsbh.de oder 069 6789 311 bzw. 448 zu erreichen.
Viele weitere Informationen zur Ausbildung findet Ihr hier »
Grundsätzliches:
Gemäß § 12 III. (2) unserer Satzung müssen sich die Vereine von den Fachverbänden betreuen lassen, deren Sportarten sie regelmäßig ausüben.
Hierbei ist es unerheblich ob dies wettbewerbsmäßig oder auf Freizeitbasis geschieht.
Vereinsmanagement
Das Vereinsmanagement geht in die Winterpause
Das Jahr 2023 neigt sich langsam dem Ende zu und somit steht die Winterpause für unseren Newsletter und die Abendhotline kurz bevor. Der erste Newsletter im Jahr 2024 wird am 11. Januar 2024 an Euch verschickt und auch die Abendhotline kehrt an diesem Tag zurück.
Über die Festtage ist unser Geschäftsbereich bis einschließlich 01.Januar 2024 geschlossen. Ab dem 02. Januar sind wir wieder für Euch da.
Für die Übungsleiterbezuschussung gilt somit:
Habt Ihr Trainer in einer Sportart zur Bezuschussung angemeldet, für die keine Abteilungsanmeldung vorliegt, kann vorerst keine Berücksichtigung erfolgen. Die Förderung für einzelne Sportarten ist nur mit Bestehen der Fachabteilung gegeben. Für die Ausübung dieser Sportart muss auch der versicherungsrechtliche Aspekt und die fachliche Betreuung durch den Verband beachtet werden.
Wir dürfen euch daher in solch einem Fall umgehend um die Anmeldung per E-Mail an rhoffmeister@lsbh.de bitten. Ralph Hoffmeister steht Euch selbstverständlich gerne für Rückfragen auch telefonisch unter 069 6789 318 zur Verfügung.
Das entsprechende Anmeldeformular findet Ihr hier »